Mangelware Übungsplatz

Die Zweiradausbildung im Engpass

Für die Motorradausbildung gibt es zu wenig Übungsplätze. Die Politik konnte daran bislang nichts ändern. Gemeinden zeigen wenig Interesse an der Bereitstellung geeigneter Flächen. Fahrschüler und Fahrschulen leiden unter dem stetigen Wegfall weiterer Schonräume. Die Verkehrssicherheit kommt dabei zu kurz.

Übungsplätze sind rar gesät. Darunter leiden nicht nur Fahrschulen, sondern zunehmend auch Verkehrswachten, die ihre so wichtigen unfallverhütenden Verkehrs-Sicherheitstrainings nicht mehr durchführen können. Und die Situation wird immer dramatischer. Denn die Schließung weiterer Bundeswehrstandorte trägt zu dieser negativen Entwicklung bei. Bislang konnten zumindestens manche Kasernen Übungsplätze anbieten.

Die Prüfungsrichtlinie für den Erwerb der Motorradführerscheine (A-Klassen) schreibt vor, daß die Grundfahraufgaben außerhalb des fließenden Verkehrs, z.B. auf Seitenstraßen oder in Sackgassen durchgeführt werden müssen. Unter Grundfahraufgaben versteht man zum Beispiel das Ausweichen an einer markierten Stelle aus 50 km/h oder das Befahren eines Slaloms auf einer rund 60 Meter langen Pylonenstrecke mit 30 km/h. Dies geht naturgemäß nur auf Flächen, die dazu von ihrer Größe wie auch von ihrer Bodenbeschaffenheit geeignet sind und auch sonst alle sicherheitsrelevanten Aspekte erfüllen.

Der Wegfall von Übungsflächen führt dazu, daß immer mehr „Prüforte“ ihre Voraussetzungen verlieren und ausscheiden. Fahrschulen haben Probleme ihre Ausbildung gerade im Motorrad-Sektor so durchzuführen, wie es die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorschreibt. Selbst in einer Großstadt wie Berlin wurde bereits ein Fahrlehrer bestraft, weil er in einer Seitenstraße Grundfahraufgaben geübt hatte.

Novellierung der StVO sieht keine Ausnahme für Fahrschulen vor

Die Novellierung der StVO, die am 1. September 2009 in Kraft trat, sieht keine Ausnahmeregelung für Fahrschulen zur Durchführung von Übungs- und Prüfungsfahrten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vor.

Eine Ausnahmeregelung für Fahrschulen wäre aber absolut wichtig, damit Fahrlehrer ihren Aufgaben nachkommen können. Schließlich sollen sie Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, um, wie es in § 1 Abs. 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung heisst, das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen. Dies ist doch im Interesse der gesamten Verkehrssicherheit auf unseren Straßen.

Immerhin ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren bereits aktiv geworden.

Am 25.05.2009 erging ein Schreiben an alle Landratsämter, kreisfreie Städte, große Kreisstädte und Polizeipräsidenten mit folgendem auszugsweisen Inhalt:

„…Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Durchführung von Übungs-/Prüfungsfahrten der Fahrschulen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Freistaat Bayern.

Ausnahmeregelung

Unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 15 StVG finden Übungs-/Prüfungsfahrten der Fahrschulen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen statt.

Die praktische Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern ist damit Teil des öffentlichen Straßenverkehrs und somit im Rahmen der StVO zulässig…Vorsorglich wird den Fahrschulen gemäß § 46 Abs. 2 StVO … eine allgemeine Ausnahmegenehmigung von der Vorschrift des § 33 Abs. 2 StVO für die Verwendung der Leitkegel (Anm. der Red.: gemeint sind die Pylonen) erteilt…“ Soll heißen, Fahrschulen dürfen die Pylonen benutzen, sofern es sich um verkehrsarme und übersichtliche Straßen, Wege und Plätze handelt.

Ein Verweisen der Fahrschulen ist immer möglich

Soweit so gut, könnte man meinen. Leider macht der Unterzeichner dieses Schreibens, Oberregierungsrat Küpper, wohl aufgrund einer Intervention der Stadt Landsberg am Lech dann gegen Ende des Schreibens eine Einschränkung, die da lautet „…Soweit durch die Straßenverkehrsbehörden oder die Polizei festgestellt wird, dass das Aufstellen von Leitkegeln zur Durchführung der Grundfahraufgaben an einer bestimmten Örtlichkeit aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs nicht möglich ist, ggf. auch nur vorübergehend, zum Beispiel anlässlich von Bauarbeiten usw., ist entsprechenden Weisungen unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten…“

Der zweite Vorsitzende der Kreisverkehrswacht Starnberg e.V. Olaf Rüdiger Krause wendete sich mit dieser Problematik in einem Schreiben vom 5. Juli 2013 an den Staatsminister des Inneren Joachim Hermann und beklagt, dass diese Formulierung, gemeint ist die Ausnahme von der Ausnahmeregelung, ein Verweisen der Fahrschulen immer ermögliche und somit hier auch kein Prüfort mehr sein könne. Für die Verkehrswachten sei das Problem noch verstärkter, weil sie größere Flächen benötigen. Selbst in der Landeshauptstadt München fehle die Unterstützung für die Fahrlehrerschaft, die Prüforganisationen und die Verkehrswachten.

Hoffnung auf mehr Fahrsicherheitstrainings – aber erst in 6 Jahren

Die Antwort folgte am 23. August 2013, in dem der Innenminister Joachim Hermann die Durchführung von Motorrad-Sicherheits-trainings für einen wichtigen Beitrag für die Verkehrssicherheit hält. Er schreibt: „… In unserem Bayerischen Verkehrssicherheits-programm 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ haben wir u.a. unter der Überschrift „Mehr Sicherheit durch Können“ eine Initiative zur Erweiterung des Angebots an Fahrsicherheitstrainings vorgesehen…“ Das bedeutet aber, daß die Umsetzung 6 Jahre dauern kann!

Zudem habe er sich im August 2011 an die Vorsitzenden des Bayerischen Städtetags und des Bayerischen Gemeindetags gewandt mit der Bitte um Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Übungsplätzen für die Fahrschulausbildung.

Wer mehr Sicherheit im Straßenverkehr will, muss auch die dafür erforderlichen Ressourcen auf Städte- und Gemeindeebene bereit stellen.

Autor: Guido Karrasch

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