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Das neue Flensburger Punktesystem ist da!

Pünktlich zu seinem 40zigsten Geburtstag wurde das Punktesystem reformiert. Mit dem 1. Mai 2014 heißt das Verkehrszentralregister Fahreignungsregister (FAER) und ist von 18 Punkten auf den Höchststand von 8 geschrumpft. Die Fahrerlaubnis wird dann entzogen.

Aber auch die Punktemenge, mit denen einzelne Vergehen bepunktet werden, ist von sieben auf maximal 3 Punkte begrenzt worden. Und manche Delikte wurden ganz aus der Punktebewertung herausgenommen.

In unserem Filmbeitrag zeigen wir Ihnen, wie sie zukünftig punkten und wie ihre alten Punkte in das neue Bewertungs-System übertragen werden.

Alles neu, macht der Mai – Das neue Punktesystem geht an den Start!

Heute schon gepunktet? Nein? Dann wird es Zeit, denn ab dem 1. Mai 2014 gibt es für eine schnittige Vorfahrtsmissachtung nur noch einen lapidaren Punkt, statt den gewohnten drei. Das ist die gute Nachricht. Jetzt die schlechte. Leider ist der Führerschein dann auch schon mit 8 Punkten weg und nicht erst mit 18.

Denn aus dem Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) wird in wenigen Wochen das Fahreignungsregister, kurz FAER. Es soll einfacher und gerechter sein. Rechtsunsicherheiten würden beseitigt, wie der ADAC dazu meint und Fehler des bisherigen System korrigiert.

Ob dem so ist, wird sich zeigen. Fakt ist, daß es zukünftig zwischen der Punktanzahl und der Tilgungsfrist eine enge Korrelation gibt.

Punkte und Tilgungsfristen
  • Ordnungswidrigkeiten –> 1 Punkt, 2,5 Jahre Tilgungsfrist
  • Grobe Ordnungswidrigkeit + Fahrverbot –> 2 Punkte,   5 Jahre Tilgungsfrist
  • Straftat –> 2 Punkte,  5 Jahre Tilgungsfrist
  • Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis –> 3 Punkte und 10 Jahre Tilgungsfrist

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