Heute schon gepunktet? Nein? Dann wird es Zeit, denn ab dem 1. Mai 2014 gibt es für eine schnittige Vorfahrtsmissachtung nur noch einen lapidaren Punkt, statt den gewohnten drei. Das ist die gute Nachricht. Jetzt die schlechte. Leider ist der Führerschein dann auch schon mit 8 Punkten weg und nicht erst mit 18.
Denn aus dem Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) wird in wenigen Wochen das Fahreignungsregister, kurz FAER. Es soll einfacher und gerechter sein. Rechtsunsicherheiten würden beseitigt, wie der ADAC dazu meint und Fehler des bisherigen System korrigiert.
Ob dem so ist, wird sich zeigen. Fakt ist, daß es zukünftig zwischen der Punktanzahl und der Tilgungsfrist eine enge Korrelation gibt.
- Ordnungswidrigkeiten –> 1 Punkt, 2,5 Jahre Tilgungsfrist
- Grobe Ordnungswidrigkeit + Fahrverbot –> 2 Punkte, 5 Jahre Tilgungsfrist
- Straftat –> 2 Punkte, 5 Jahre Tilgungsfrist
- Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis –> 3 Punkte und 10 Jahre Tilgungsfrist
Dabei sind die Tilgungsfristen starr. Soll heißen, dass der für eine Ordnungswidrigkeit erhaltene Punkt nach 2,5 Jahren unwiderruflich weg ist, selbst wenn im Laufe seiner Tilgungszeit einer neuer Punkt hinzugekommen sein sollte. Im alten VZR hätte man den alten Punkt in so einem Fall wegen der sogenannten Tilgungshemmung behalten und weiterhin mitgeführt.
Interessant für Punktesünder ist natürlich die Frage, was am 1. Mai 2014 mit ihren alten Punkten passiert. Darüber und was zusätzlich noch neu an der Regelung ist, werden wir berichten ab dem 1. Mai 2014 in unserem Filmbeitrag „Wie der Kraftfahrer zukünftig punktet – das neue Fahreignungsregister“ berichten.
Bis dahin, und viel Zeit bleibt nicht mehr, sollte man von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich durch ein „Aufbauseminar für Punkteauffällige“ zwei oder vier Punkten zu entledigen. Das geht aber nur bei den Kraftfahrern, die nicht mehr als 8 bzw. 13 Punkte haben. Im ersten Fall könnte man durch die Seminar-Teilnahme vier, im zweiten Fall immerhin noch zwei Punkte abbauen. Dies könnte sich in vielen Fällen bei der Umrechnung auf das neue FAER günstig auswirken. Ansprechpartner sind die Fahrschulen, die diese Seminare anbieten. Die Kosten dafür sind unterschiedlich, ein Vergleich lohnt sich. In vielen Fällen ist das Geld aber sicher gut investiert.
Autor: Guido Karrasch