Die neue Führerscheinrichtlinie vom 19 Januar 2013 hält einige Erleichterungen für „Aufsteiger“ parat. So besitzt derjenige, der vor dem 1.4.1980 den damals noch Klasse 3 genannten Autoführerschein gemacht hat, automatisch die Berechtigung Motorräder bis 125 ccm fahren zu dürfen. Und dies, ohne jemals auf einem solchen Teil gesessen zu sein. Ohne weitere Ausbildung, nur durch eine 40 minütige praktische Prüfung, kann man in die Klasse A2 aufsteigen.
Womit man dann Motorräder mit 35 kw, das sind immerhin 48 PS, fahren darf. Allerdings ist der Fahrlehrer verpflichtet, sich vor der Vorstellung zur Prüfung davon zu überzeugen, daß der Bewerber über die notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt. Das macht Sinn, sonst läuft man Gefahr, die entstehenden Kosten für die Prüfung in den Sand zu setzen. Wenn man zeigen kann, daß man es drauf hat, reichen dafür leicht zwei bis drei Doppelstunden aus, also rund 4-6 Fahrstunden zu je 45 Minuten.
Üben sollte man in jedem Fall die erforderlichen Grundfahraufgaben, denn die müssen in der praktischen Prüfung sitzen. Das sind der Schrittgeschwindigkeitslalom, Abbremsen aus 50 km/h mit höchst-möglicher Verzögerung, Ausweichen aus 50 km/h und Ausweichen nach Abbremsen.
Aber die neue Führerscheinrichtlinie hat noch weitere Neuerungen im Gepäck. So ist es möglich, daß man bei einem mindestens 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 in die jeweils höhere Führerscheinklasse aufsteigen kann. Und dies eben auch nur durch eine sogenannte 40 minütige praktische Aufstiegsprüfung. Eine Theorieprüfung ist nicht erforderlich. Das klingt doch gut, viel Spaß beim Aufsteigen!